Ortslehrkräfte

Ortstlehrkräfte (kurz OLK) werden direkt von den Schulen nach dem jeweiligen Landesgesetzen und Tarifverträgen angestellt. Sie müssen sich also direkt an die Schulen wenden und sich dort bewerben.

OLK können mit einer in Deutschland erworbenen Lehrbefähigung oder einer anerkannten Lehrbefähigung eines anderen Staates sein. Häufig wird das zweite Staatsexamen erfordert. Bedarf herrscht meistens bei der Sekundarstufe II.

Hier können aktuelle Stellenangebote in unseren Schulen finden.